Anhörung zum Gesetzentwurf „Bundeserprobungsgesetz Reallabore“
25.05.2026 – Abgeordnete und Sachverständige haben am 20. Mai 2026 in einer Anhörung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung über den Gesetzentwurf zur „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens“ (ehemals „Reallabore-Gesetz“) beraten. Angehört wurde auch Oliver Parodi vom Karlsruher Transformationszentrum für Nachhaltigkeit und Kulturwandel (KAT), der als Sachverständiger nach Berlin eingeladen wurde.
Seit etwa drei Jahren arbeitet die Bundesregierung an einem „Reallabore-Gesetz“. Der Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD ist seit Ende Mai 2025 im parlamentarischen Verfahren und wurde Anfang Mai 2026 noch einmal umfangreich überarbeitet. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf sollen unter anderem Regelungen zu Experimentierklauseln, zur Definition von Reallaboren sowie zu regulatorischem Lernen festgeschrieben werden. Ziel ist der Ausbau zu einem umfassenden „Bundeserprobungsgesetz“ (BErpG), wie aus dem Änderungsantrag hervorgeht.
So sollen unter anderem Genehmigungsprozesse innovationsfreundlicher werden und ein strukturierter Wissenstransfer soll gewährleisten, dass Praxiserkenntnisse zügig in künftige Gesetzgebungen einfließen und Zukunftslösungen den Weg in den Markt finden. Dafür sollen Behörden über die Formulierung von Experimentierklauseln zunächst zeitlich befristet von starren bundesrechtlichen Verwaltungsvorschriften abweichen können.
Parodi: Wandel auch jenseits von „Innovation“ adressieren
In seiner Stellungnahme begrüßt Oliver Parodi grundsätzlich die Einrichtung eines Bundeserprobungsgesetzes und fordert unter anderem eine Ausweitung des Innovationsbegriffes. Der Gesetzentwurf sei bisher zu einseitig auf marktwirtschaftliche und technologisch-ökonomische Innovationen ausgerichtet. Wichtig sei daher, insbesondere auch soziale, politische und Systeminnovationen zu adressieren und zu fördern, denn gerade in diesen Bereichen bedarf es wesentlich neuer Ansätze, um Zukunftsfähigkeit zu erreichen.
Und mehr noch: „Reallabore, Experimentierklauseln, Erprobungsräume und regulatives Lernen können nicht nur Innovation sondern auch andere gesellschaftlich notwendige Wandelprozesse wie Transformation und Exnovation sinnvoll unterstützen. Diese werden aber im vorliegenden Gesetzentwurf nicht thematisiert“, so der Transformationsforscher. „Damit bleiben im Gesetzesentwurf nicht nur wesentliche und dringliche Handlungsfelder, beziehungsweise Wandlungsfelder, unbeachtet, es werden auch wichtige gesellschaftliche Akteure nicht angesprochen, so zum Beispiel weite Teile der Zivilgesellschaft“ (Auszug aus der schriftlichen Stellungnahme, O. Parodi; S. 3).
Des Weiteren plädiert Parodi dafür, das Reallaborverständnis – und in Zuge dessen auch den Begriff „Reallabor“ – im Gesetzentwurf anzupassen und aufzuweiten. Um die Definition zu schärfen, schlägt er vor, einen stärkeren Bezug zu dem in der Wissenschaft etablierten und weit verbreiteten Reallaborverständnis zu schaffen sowie um Aspekte des wissenschaftlich transdisziplinär geprägten Verständnisses zu erweitern. Nur so würden auch die vielen bestehenden hochinnovativen und transformativen Reallabore, die seit über zehn Jahren zur Zukunftsfähigkeit beitragen, adressiert und mitgenommen werden. Alternativ sei es auch denkbar, im Gesetz nicht von Reallaboren allgemein zu sprechen, sondern genauer von „regulativen Reallaboren“ oder „Innovationslaboren“.
Nachhaltigkeitsaspekte stärken und als Orientierung nutzen
Nicht zuletzt setzt sich Parodi dafür ein, das Thema „Nachhaltigkeit“ stärker im Gesetzentwurf zu verankern: „Bis auf die pflichtgemäße Nennung der Bezüge des Gesetzentwurfes zu den SDGs in Abschnitt A.VI.2, kommt der Begriff im Gesetzentwurf nicht vor. Und auch bei den SDG-Bezügen, bleibt der Entwurf an der Oberfläche“ (Auszug aus der schriftlichen Stellungnahme, O. Parodi; S. 7). Wesentliche Nachhaltigkeitsinhalte der SDGs würden im Entwurf nicht weiter thematisiert, könnten aber für das Gesetz starke Orientierung bieten, so der Sachverständige aus Karlsruhe.
Insgesamt argumentiert Parodi: Anstatt eingeschränkt von „Stärkung von Innovation und Wirtschaft“ zu sprechen, sollte vielmehr von „Zukunftsfähigkeit“ gesprochen werden – im Sinne eines erweiterten Innovationsverständnis und einer Nachhaltigen Entwicklung. In Folge dessen wäre der Titel des Gesetzes zu ändern in: „Gesetz zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit Deutschlands durch Erprobungsfreiräume“. Das wäre laut Parodi eine adäquate Ausrichtung eines Bundeserprobungsgesetzes.
Zur Person
Oliver Parodi ist Nachhaltigkeitsforscher am KIT/ITAS und leitet das Karlsruher Transformationszentrum für Nachhaltigkeit und Kulturwandel (KAT) seit seiner Entstehung im Februar 2022. Als Initiator und Wegbereiter des Reallabors „Quartier Zukunft – Labor Stadt“ hat er 2012 eines der ersten Reallabore in Deutschland gegründet. Neben der Reallaborforschung berät er regelmäßig Kommunen, Einrichtungen und internationale Forschungsprojekte zur Reallaborarbeit und zu Realexperimenten. Darüber hinaus ist er Initiator des Netzwerks „Reallabore der Nachhaltigkeit“.

